Page 115 - Europarecht Schnell erfasst Auflage 5 (+13.01.2017)
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          4.5  •  Organe der Union


          Amtsträgereigenschaft in den Organen und Institutionen der
          Gemeinschaft (Art. 7 DWA).

          Befugnisse: Das EP hat Legislativ-, Haushalts- und Kontrollbe-  Befugnisse und Demokratie-
          fugnisse. Im Mitentscheidungsverfahren nach Art. 294 AEUV,        defizit
          dem ordentlichen (Haupt-)Gesetzgebungsverfahren der EU,   Legislativ-, Haushalts- und
          kommt kein Rechtsakt ohne die Zustimmung des EP zustande   Kontrollbefugnisse
          (▶ Abschn. 5.3). Im besonderen Gesetzgebungsverfahren, wel-
          ches in den Verträgen besonders benannt sein muss, ist das EP
          zu beteiligen. Der Jahreshaushaltsplan der EU wird vom Parla-
          ment zusammen mit dem Rat festgelegt, Art. 314 AEUV. Diese
          Befugnis ist wichtig, da ohne einen verabschiedeten Haushalt
          die Union finanziell nicht handlungsfähig ist. Teil seiner Kont-
          rollfunktion ist der Misstrauensantrag gegen die Kommission,
          Art. 234 AEUV. Durch ein Misstrauensvotum kann das Par-
          lament jedoch nur den Rücktritt der Kommission als Ganzes
          erzwingen, so dass sich das Rechtsinstrument in der Praxis als
          stumpfes Schwert erwiesen hat. Als effektive Drohung wurde
          es bei dem Rücktritt der Santer-Kommission am 16.03.1999
          verwandt (ABl. 1999 C 177/19).
          -   Indirektes Initiativrecht, Art. 225 AEUV: Das EP kann
            Weitere Befugnisse des Parlaments sind:

            mit der Mehrheit seiner Mitglieder die Kommission
            auffordern, geeignete Vorschläge für Rechtsakte zu unter-
            breiten. Gemäß S. 2 darf die Kommission die Ausarbei-
            tung nur begründet verweigern. Das indirekte Initiativ-
            recht wird durch eine Interinstitutionelle Vereinbarung
            (vgl. Art. 295 AEUV) zwischen KOM und EP konkre-
            tisiert. Die KOM muss nach einer Aufforderung des EP
            zu einer Gesetzesinitiative innerhalb von drei Monaten
            Stellung beziehen und in Jahresfrist einen entsprechen-
            den Vorschlag vorlegen: lehnt die KOM das ab, muss sie
          -   Das EP hat Anhörungsrechte im ordentlichen und ver-
            sich politisch vor den Abgeordneten rechtfertigen.
          -   Das Parlament hat das Zustimmungsrecht für den Beitritt
            einfachten Vertragsänderungsverfahren, Art. 48 EUV.

            neuer Mitgliedstaaten (Art. 49 EUV), beim Austritt aus
            der Union (Art. 50 EUV), beim Abschluss wichtiger
            völkerrechtlicher Verträge (Art. 218 VI AEUV) und für
          -   Weiter steht dem Europäischen Parlament das Recht zu,
            die Ernennung der Kommission (Art. 17 VII EUV).
            Anfragen an die Kommission, den Europäischen Rat und
            den Rat zu richten, Art. 230 II AEUV. Eine Anfrage ist
            zwar nur eine Anfrage, aber die anderen Organe werden
            immerhin gezwungen, Stellung zu nehmen. Außerdem
            wird die Antwort im Amtsblatt der Europäischen Union
            publik gemacht.
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