Page 164 - Europarecht Schnell erfasst Auflage 5 (+13.01.2017)
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158  Kapitel 5  •  Grundlagen des EU-Rechts


                                  Ungenauigkeiten zu minimieren. Interinstitutionelle Vereinba-
                                  rungen können auch rechtlich verbindlich sein, Art. 295 AEUV.

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                                  5.2   Allgemeine Bestimmungen des AEUV


                                  Im zweiten Titel des AEUV sind besondere Prinzipien und
                                  Grundsätze enthalten, die für die Union von besonderer Wich-
                                  tigkeit sind. Zum einen sind die sog. Querschnittsklauseln,
                                  die bei der Ausübung einer Politik seitens der EU zu beachten
   5                              sind, in den Art. 7 – 13 AEUV aufgeführt. Die Querschnitts-
                                  klauseln werden im Kapitel über die Politiken der Union näher
                                  untersucht werden.
                                     Zum anderen sind dort Klauseln, die von besonderer gesell-
                                  schaftlicher Relevanz sind, dort enthalten. Zu den letztgenann-
                                  ten gehören der Grundsatz der Offenheit der EU, wozu auch
                                  der Zugang zu Dokumenten der EU, Art. 15 AEUV und die
                                  Transparenz ihres Tätigwerdens gehören. Art. 16 AEUV garan-
                                  tiert das Recht auf Datenschutz der EU-Bürger, Art. 17 AEUV
                                  den Status der Kirchen.
                                     Die Transparenz ihres Tätigwerdens soll die Akzeptanz der
                                  EU in der Öffentlichkeit stärken. Mithin hat nach Art. 15 III
                                  EUV jeder Unionsbürger und jede  juristische Person mit
                                  Wohnsitz oder satzungsmäßigem Sitz in einem MS das Recht
   2                              auf Zugang zu Dokumenten der EU. Diese Informationsfreiheit
                                  steht jedoch unter dem Vorbehalt der Sekundärrechtsetzung
                                  der Organe. Folglich besteht der Zugang nicht grenzenlos, die
   2                              EU kann den Ausschluss des Zugangs bei sensiblen Informati-
                                  onen festschreiben. Hierzu werden unter anderem öffentliche
   2                              oder private Interessen von der Vorschrift ausdrücklich ge-
                                  nannt (Schecke & Eifert, Slg. 2010 I-11063).
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                                  5.3   Sekundärrechtsetzung
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                                  Zur Wiederholung: Sekundäres Recht der EU ist das von
   2                              den Verträgen abgeleitete Recht, also Verordnungen, Richt-
                                  linien und Beschlüsse. Das Primärrecht der EU besteht aus
                                  den Verträgen, den allgemeinen Rechtsgrundsätzen und der
   2                              Grundrechte-Charta. Hauptakteure beim Erlass sekundären
                                  EU-Rechts der Rat und das EP. Ferner sind noch die Kommis-
   2                              sion, das Parlament und die Nebenorgane in unterschiedli-
                                  chem Umfang an der Rechtsetzung beteiligt.
                                     Formvorschriften: Im AEUV finden sich vereinzelt Form-
   2      Formelle Rechtmäßigkeit eines   vorschriften, die die Gültigkeit eines Sekundärrechtsaktes be-
          Sekundärrechtsaktes
                                  einflussen. Bei Fehlen dieser Voraussetzungen ist der fragliche
                                  Akt formell rechtswidrig. Hierzu gehören die Begründungs-
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