Page 19 - Europarecht Schnell erfasst Auflage 5 (+13.01.2017)
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          1.4  •  Die Falllösung und ihre Schritte


          verhalt und Norm (Vertrag, Gesetz, Verordnung etc.) gegen-
          über, um zu einer Rechtsfolge für den Lebenssachverhalt zu
          kommen. Dabei sind nacheinander bestimmte Schritte, immer
          in derselben technischen Reihenfolge, zu gehen.
          -   Sachverhalt gründlich erfassen                   Die Methodik der Fallbe-
            Dies ist das schrittweise Vorgehen:
          -
          -
                                                                         arbeitung
              Zur Anwendung in Frage kommende Normen suchen
            bar ist, d. h., ob der von der Norm verlangte Tatbestand
          -   Exakt prüfen, ob eine Norm auf den Sachverhalt anwend-
            erfüllt ist
              Überlegen, ob es für die Norm Anwendbarkeitsvoraus-
            setzungen gibt, die außerhalb der Norm selbst liegen,
          -   Wie ist die Rechtsfolge, was ordnet die Norm an, wenn
            etwa in anderen Normen
          -   Schreibt der Rechtsfolgenteil der Norm irgendwelche
            der Tatbestand erfüllt ist?

            Sanktionen vor, d. h. eine Strafe oder Wiedergutma-
          -   1. Schritt: Sachverhalt. Was sind die Fakten, was will
            chung?
          -   2. Schritt: Normensuche. Gibt es eine Norm (Gesetz,
            man prüfen?

            Vertrag, Verordnung etc.), die auf die Fakten anwendbar
          -   3. Schritt: Prüfung. Passen die Tatbestandsmerkmale der
            sein könnte?
          -   4. Schritt: Alternativen? Wenn nein: Gibt es eine andere
            Norm, also ihre Tatsachenteile auf die Fakten?

            Norm, die passen könnte? Falls nein, gibt es für den
          -   5. Schritt: Ergebnis. Welche Rechtsfolge bestimmt die
            Sachverhalt auch keine Rechtsfolge.
            gefundene Norm?


          1.4.1  Den Sachverhalt erfassen


          Und nun Schritt für Schritt: Zunächst ist der Sachverhalt zu er-
          fassen. Die Fakten des Streitfalls müssen absolut klar sein. Bevor
          man überhaupt eine Norm suchen kann, muss man wissen, wel-
          cher Sachverhalt vorliegt. Auch Gerichte verfahren so und müs-
          sen erst die Tatsachen feststellen, bevor sie das Recht anwenden.

          Ein Beispiel: Der fiktive europäische Staat Diktatoria hat die EMRK
          (Europäische Menschenrechtskonvention) und auch das Proto-
          koll Nr. 6 zur EMRK (Abschaffung der Todesstrafe) unterzeichnet.
          Sowohl die EMRK als auch das Protokoll sind völkerrechtliche
          Verträge. Im Polizeigefängnis der Hauptstadt Diktatorias wird
          an einem Inhaftierten das Todesurteil eines staatlichen Gerichts
          vollstreckt.
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