Page 22 - Europarecht Schnell erfasst Auflage 5 (+13.01.2017)
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14 Kapitel 1 • Einführung
1 Art. 1 nicht erfasst, denn man kann sie nicht zum Tode ver-
urteilen.
Art. 1 ZP 6 EMRK regelt also unseren Sachverhalt, das
2 bedeutet, der Tatbestand ist soweit erfüllt. Ein Widerspruch
zum Art. 2 I 2 EMRK ergibt sich nicht. Nach dieser Vorschrift
ist zwar die Todesstrafe erlaubt, sie wurde jedoch durch das
Zusatzprotokoll nachträglich abgeändert.
Ein wichtiger rechtlicher Die dieser abändernden Wirkung zugrunde liegende Regel
Grundsatz: lex posterior heißt „lex posterior derogat legi priori“, wonach die spätere
derogat legi priori. Norm die früheren Normen bricht, soweit die Regelungsbe-
reiche der beiden Normen dieselben sind.
Der Tatbestand einer Norm ist allerdings nicht immer so
kurz und übersichtlich wie bei Art. 1 des 6. ZP. Greifen wir ein
ganz anderes Beispiel auf, das schwieriger und auch materiell
sehr interessant ist.
Es geht um die Kompetenzen der Europäischen Union,
Recht zu setzen, obwohl im AEUV keine ausdrückliche Kom-
petenz der supranationalen Organisation festgelegt ist.
Art. 352 AEUV – Verwirklichung der Ziele
des Gemeinsamen Marktes
Erscheint ein Tätigwerden der Union im Rahmen der in den
Verträgen festgelegten Politikbereiche erforderlich, um eines der
Ziele der Verträge zu verwirklichen, und sind in den Verträgen die
2 hierfür erforderlichen Befugnisse nicht vorgesehen, so erlässt der
Rat einstimmig auf Vorschlag der Kommission und nach Zustim-
mung des Europäischen Parlaments die geeigneten Vorschriften.
2 […]
2
Dies sind die Tatbestandsmerkmale:
Die Subsumtion steht und fällt -
2 mit der sauberen Trennung der - Erscheint ein Tätigwerden der Union erforderlich,
um im Rahmen der in den Verträgen festgelegten Politik-
Tatbestandsmerkmale.
bereiche
-
2 - eines ihrer Ziele zu verwirklichen
und sind in den Verträgen die erforderlichen Befugnisse
2 nicht vorgesehen.
Dies ist der Tatbestand des Art. 352 AEUV. Es ist sehr wichtig,
2 den Tatbestand von der Rechtsfolge und die Tatbestandsmerk-
male untereinander sauber voneinander zu trennen. So weiß
2 man immer genau, was gerade geprüft wird. Dies kommt auch
dem Korrektor entgegen, insofern er sich leichter in der Ge-
dankenführung des Prüflings zurechtfindet. Man muss dieser
2 Gedankenführung unbedingt problemlos folgen können.
Auch für das eigene Denken ist die Trennung wichtig.
Wenn man einen Tatbestand „andenkt“, sollten immer die