Page 20 - Europarecht Schnell erfasst Auflage 5 (+13.01.2017)
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12   Kapitel 1  •  Einführung


   1                              Dieser Sachverhalt ist kurz und klar und auch nicht sehr kom-
                                  pliziert. Andere Sachverhalte sind so komplex, dass man zehn
                                  Seiten benötigt, um sie vollständig darzustellen. Hat man ei-
   2                              nen komplizierteren Sachverhalt vorliegen, so muss man ganz
                                  besonders darauf achten, dass man die Kernpunkte des Sach-
                                  verhaltes vom Beiwerk trennt. Bei einer Prüfung ist es wich-
                                  tig, sich den Sachverhalt vollkommen klar gemacht zu haben,
                                  bevor man an die rechtliche Prüfung herangeht.
                                     Hat man eine Prüfungsaufgabe zu bearbeiten, kann man
                                  davon ausgehen, dass jede gegebene Information des Sachver-
                                  haltes wichtig ist. Es ist ratsam, den Sachverhalt mehrmals zu
                                  lesen. Zuerst, um zu verstehen, worum es geht, und dann noch
                                  einmal, um die Details aufzunehmen.
          Stichwortartige Notizen zum   Es kann bei unübersichtlichen Sachverhalten sinnvoll
          Sachverhalt erleichtern das   sein, sich die Fakten stichwortartig und chronologisch zu
          Verständnis des Textes und   notieren. Es bewährt sich auch, die Schlüsselfakten und etwa-
          man findet die Fakten leichter   ige Daten und Zahlen des Sachverhalts anzustreichen. Beim
          als in den geschlossenen   Sachverhalt ist noch ein extrem wichtiger Punkt zu beachten:
          Absätzen des Textes.    Wenn man den Sachverhalt liest, dann muss man seine eigene
                                  Phantasie im Zaum halten. Man kommt ins Schlingern, wenn
                                  man etwas zum Sachverhalt dazu erfindet. Immer nur die
                                  Fakten so pur nehmen, wie sie sind! Nichts unterstellen! Un-
                                  terstellen darf man nur gesicherte Erfahrungssätze, wie etwa,
                                  dass Wasser nass ist oder dass Feuer heiß ist. Selbst, wenn es
   2                              den Sachverhalt auch noch so schön abrunden sollte, nichts
                                  hinzudichten!

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                                  1.4.2  Anwendbare Normen suchen
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                                  Der erste Schritt ist getan. Den Sachverhalt haben Sie nun ver-
                                  innerlicht. Jetzt begeben Sie sich auf die Suche nach der Norm,
   2                              die sagt, wie dieser Sachverhalt rechtlich zu beurteilen ist.
                                     In Prüfungsaufgaben findet sich am Ende immer eine sog.
   2                              Fallfrage, auch Bearbeitervermerk genannt. Diese Fallfrage gibt
                                  vor, was Sie zu prüfen haben. Die allgemeinste Fallfrage lautet
   2                              „Wie ist die Rechtslage“? Rechtslage bedeutet, dass man den
                                  Sachverhalt unter allen rechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen
                                  hat. Also Ansprüche etwaiger Streitender gegeneinander, die
   2                              Rechtmäßigkeit eines Handelns, die Rechtswirksamkeit etwa-
                                  iger Handlungen, eben einfach alles, was juristisch zu dem Fall
   2                              zu sagen ist.
          Prüft man trotz einer kon-  Die Fallfrage kann aber auch spezieller formuliert sein.
   2      kreten Fallfrage die gesamte   Es kann gefragt sein, ob ein bestimmtes Handeln oder Unter-
                                  lassen eines Staates oder einer Einzelperson rechtswidrig ist.
          Rechtslage, so ist das sogar ein
          Fehler und wirkt sich negativ   Fraglich kann sein, ob jemand etwa gegen die Union einen An-
          auf die Bewertung aus.  spruch auf eine Agrarbeihilfe in Form einer Geldsumme hat.
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