Page 210 - Europarecht Schnell erfasst Auflage 5 (+13.01.2017)
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204  Kapitel 6  •  Materielles Recht und Rechtsschutz in der EU


                                  schmelzung, Gründung einer Holding-SE, Tochter-SE oder
                                  Umwandlung. Alles in allem enthält die SE kaum europäische
                                  Elemente und verbleibt eine im nationalen Recht verhaftete
   2                              Aktiengesellschaft. Dies ist vor allem dem unzureichenden
                                  Kompromisswillen der beteiligten MS zu verdanken, die
                                  weiterhin an ihren einzelstaatlichen gesellschaftsrechtlichen
                                  Konzepten festhalten wollten.
                                     Die in den MS sehr unterschiedlich geregelte und somit
                                  umstrittene Frage der Arbeitnehmermitbestimmung ist in ei-
                                  ner begleitenden RL geregelt worden (RL 2001/86/EG, ABl.
                                  2001L 294/22), die auch bis zum 8.10.2004 umgesetzt werden
                                  musste. Durch ein sehr kompliziertes Regelungsverfahren
   6                              wird garantiert, dass die Arbeitnehmer bei Schaffung einer SE
                                  mindestens den vorher bestehenden Mitbestimmungsregeln
                                  unterliegen. Bei Verschmelzung mehrerer Gesellschaften mit
                                  Sitz in mehr als einem MS zu einer SE gilt der (nur in einem
                                  MS geltende) höchste Mitbestimmungsstandard dann für alle
                                  Arbeitnehmer.
          EWIV                       Zum anderen wurde bereits viel früher die Europäische
                                  Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) geschaffen,
                                  ABl. 1985L 199. Zu dieser gibt es ein deutsches Ausführungs-
                                  gesetz, nach dem die EWIV im Wesentlichen entsprechend
                                  einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG) behandelt wird. Die
                                  EWIV soll die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Un-
   2                              ternehmen erleichtern, hat also nur eine Art Hilfscharakter. Sie
                                  fasst einzelne Unternehmensteile grenz- und firmenübergrei-
                                  fend zusammen (Beispiele sind: Einkaufs-, Transport-, Lager-,
   2                              Vertriebsgemeinschaften). Der bekannteste Fall einer EWIV
                                  war die Airbus-Gesellschaft. Das Modell EWIV war bislang
   2                              nicht sehr erfolgreich.
          Europäische Genossenschaft  Drittens wurde die Europäische Genossenschaft (SCE)
                                  durch die VO 1435/2004 (ABl. 2004L 207/1) geschaffen, damit
   2                              genossenschaftlich organisierte Unternehmen sich grenzüber-
                                  schreitend organisieren können.
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