Page 214 - Europarecht Schnell erfasst Auflage 5 (+13.01.2017)
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208  Kapitel 6  •  Materielles Recht und Rechtsschutz in der EU


                                  leistungen. Das bedeutet, Ausländer müssen nur Beschrän-
                                  kungen ihrer Dienstleistungen hinnehmen, die durch ein
                                  öffentliches Interesse des Gastlandes gerechtfertigt sind. Die
   2                              umfassende Gewährleistung des Art. 56 AEUV hat zur Folge,
                                  dass Inländer unter Umständen weitaus schlechter behandelt
                                  werden, weil sie im Gegensatz zu Ausländern an die nationa-
                                  len Bestimmungen gebunden sind (Inländerdiskriminierung).
                                  Inländer können sich auch nicht auf Art. 18 AEUV berufen.
                                     Die Mitgliedstaaten haben also die Pflicht, die Aufhebung
                                  der Beschränkung für ausländische Marktteilnehmer zu för-
                                  dern.
                                     Wie bei den anderen Grundfreiheiten ist ein besonderes
   6                              Augenmerk auf versteckte Diskriminierungen, d. h. Rechtsvor-
                                  schriften, die formal gesehen zwar Inländer wie Ausländer be-
                                  treffen, faktisch aber die Ausländer benachteiligen, zu richten.
          Arten grenzüberschreitender   Für die grenzüberschreitende Leistungserbringung als
                                  -   Leistender überschreitet die Grenze (Art. 57 III AEUV)
          Leistungserbringung     Gebrauch der Dienstleistungsfreiheit sind verschiedene Ge-
                                  staltungen denkbar:


                                  Beispiel: Eine freiberufliche Grafikerin fährt von ihrem Heimat-
                                  land Frankreich aus nach Belgien, um dort eine Werbegrafikreihe
                                  -   Leistungsempfänger überschreitet die Grenze
                                  für eine große belgische Brauerei zu entwerfen und zu zeichnen.

   2                              Beispiel: Ein in Italien lebender und arbeitender Portugiese sucht

                                  einen griechischen Arzt in Frankreich auf, um sich mittels dä-
   2                              -   Leistender und Leistungsempfänger überschreiten die
                                  nischer Kräuter von der spanischen Grippe kurieren zu lassen.
   2                                 Grenze und erbringen die Dienstleistung in einem ande-
                                     ren Staat (Fremdenführer, Slg. 1991, I-727)
   2                              Beispiel: Französische Touristen fahren mit französischem Frem-
                                  denführer nach Griechenland.
   2                              -   Leistung überschreitet die Grenze (Alpine Investments,
                                     Slg. 1995, I-1141)
   2                              Beispiel: Ein in London wohnender britischer Student nimmt

                                  an einem Fernkurs der Universität Paris V teil, mittels dessen er
   2                              seine französischen Sprachkenntnisse auf Konversationsniveau
                                  heben will.
   2                                 Als Begleitrechte der Dienstleistungsfreiheit sind die Ein-
                                  und Ausreise sowie der Aufenthalt geschützt. Außerdem gilt
                                  sie auch für beim Dienstleistenden angestellte Arbeitnehmer.
   2                              Diesen Personen dürfen vom Aufenthaltsstaat keine diskrimi-
                                  nierenden Pflichten, etwa zur Beantragung von Arbeitserlaub-
                                  nissen, auferlegt werden.
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