Page 248 - Europarecht Schnell erfasst Auflage 5 (+13.01.2017)
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242 Kapitel 6 • Materielles Recht und Rechtsschutz in der EU
6.9.7 Sonstige Politiken, insbesondere
Umweltpolitik
- Sozialpolitik, Art. 151-161 AEUV
2 Die EU hat auch für weitere Politikbereiche Kompetenzen:
-
-
Europäischer Sozialfonds, Art. 162-164 AEUV
-
Bildungspolitik, Art. 165-166 AEUV
-
Kulturpolitik, Art. 167 AEUV
-
Verbraucherschutz, Art. 169 AEUV
-
Transeuropäische Netze, Art. 170-172 AEUV
-
Industriepolitik, Art. 173 AEUV
Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammen-
- Forschung, technologische Entwicklung und Raumfahrt,
6 - Gesundheitspolitik, Art. 168 AEUV
halt, Art. 174-178 AEUV
- Umweltpolitik, Art. 191-193 AEUV
Art. 179-190 AEUV
-
-
Energie, Art. 194 AEUV
-
Tourismus, Art. 195 AEUV
-
Katastrophenschutz, Art. 196 AEUV
-
Beschäftigungspolitik, Art. 145-150 AEUV
Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe,
Art. 208-214 AEUV
2 Häufig einschränkte Kompe- - Verwaltungszusammenarbeit, Art. 197 AEUV
In diesen Politikbereichen sind die Kompetenzen der Union
tenzen häufig nicht besonders weit reichend und sie stellen häufig
2 keinen Vorbehalt gegenüber der Ausübung der Grundfrei-
heiten oder der anderen Politiken dar (für die Kulturpolitik:
2 C-531/07, Buchpreisbindung, Slg. 2009, I-3717). Es handelt sich
hauptsächlich um Zuständigkeiten, die es der EG ermöglichen,
einen groben Rahmen für die Mitgliedstaaten abzustecken. Die
2 EU-Kompetenzen sind aber durch spätere Vertragsänderun-
gen ausbaufähig. Dies geschah insbesondere im Bereich der
2 Umweltpolitik.
2 Art. 191 AEUV – Umweltpolitische Ziele,
Schutzmaßnahmen
2 (1) Die Umweltpolitik der Union trägt zur Verfolgung der nachste-
-
henden Ziele bei:
2 - Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie Verbesserung ihrer
Qualität;
-
Schutz der menschlichen Gesundheit;
2 - umsichtige und rationelle Verwendung der natürlichen
Ressourcen;
Förderung von Maßnahmen auf internationaler Ebene zur
Bewältigung regionaler oder globaler Umweltprobleme. […]