Page 54 - Europarecht Schnell erfasst Auflage 5 (+13.01.2017)
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48   Kapitel 3  •  Der Europarat und die EMRK


                                  nen bedauerlich, andererseits ist es auch nur die Aufgabe der
                                  Konvention einen menschenrechtlichen Mindeststandard zu
                                  schaffen, der in der Bundesrepublik häufig – aber nicht immer,
   2                              wie die Verurteilungen Deutschlands vor dem EGMR bele-
                                  gen – bereits durch die Geltung der Grundrechte gewährleistet
   3                              wird (siehe z. B. bzgl. der Sicherungsverwahrung; Kronfeldner,
                                  NJW 2013, 1791).


                                  3.2.2  Prüfungsschema der Konvention

                                  Für den mit der Prüfung deutscher Grundrechte versierten
                                  Studenten wirft die Prüfung der EMRK keine größeren Prob-
                                  leme auf. Jedoch ist bei völkerrechtlichen Verträgen zuerst die
                                  Eröffnung des Anwendungsbereiches (Art. 1, 56, 57 EMRK)
                                  zu überprüfen. In der Regel ist der Anwendungsbereich un-
                                  problematisch gegeben, dann sollte man ihn nur in einem Satz
                                  erwähnen.
                                     Für die weitere Prüfung ist zwischen Freiheits- und Gleich-
                                  heitsrechten zu unterscheiden. Bei den Freiheitsrechten ist zu-
                                  erst der sachliche und persönliche Schutzbereich der Norm zu
                                  untersuchen. Der persönliche Schutzbereich betrifft die Frage,
                                  welche Rechtssubjekte von der Norm geschützt werden: etwa
                                  natürliche Personen, juristische Personen, nur bestimmte
   2                              Gruppen etc. Der materielle Schutzbereich eines Rechtssat-
                                  zes umfasst die geschützten Rechtspositionen. Als zweites
                                  muss ein Eingriff, d. h. jede Verkürzung des Schutzbereiches
   2      Schutzbereich, Eingriff,   aufgrund staatlichen Handelns, gegeben sein. Der dritte Prü-
          Rechtfertigung: Die Prüfung   fungsschritt ist die Rechtfertigung des Eingriffs. Hier ist zwi-
   2      eines EMRK-Rechtes erfolgt   schen allgemeinen und speziellen Rechtfertigungsgründen
          analog zu der eines deutschen   zu unterscheiden. Die speziellen Rechtfertigungsgründe fin-
   2      Grundrechtes.           den sich in der jeweils einschlägigen Vorschrift, z. B. Art. 9 II
                                  EMRK und sind nach dem Grundsatz des lex specialis derogat
                                  legi generali (das speziellere Recht verdrängt das allgemeinere)
   2                              zuerst zu untersuchen.
          Nicht vergessen: Art. 15 EMRK.  Anschließend sind die in den Art. 15 bis 17 EMRK enthal-
   2      MrK B/H: Menschenrechts-  tenen allgemeinen Rechtfertigungsgründe zu prüfen, wobei
                                  Art. 16 nur für einige Konventionsrechte gilt. Sehr wichtig ist
          kammer für Bosnien / Her-
          zegowina; ein international   die Vorschrift des Art. 15 EMRK. Gemäß Absatz 2 darf von
   2      besetzter Spruchkörper.  einigen, dort genannten Konventionsrechten in keinem Fall
                                  abgewichen werden. Absatz 1 lässt ein besonderes Abweichen
   2                              im Kriegs- oder Notstandsfall zu, als Ausnahmebestimmung
                                  ist der „öffentliche Notstand“ eng auszulegen. Der öffentli-
                                  che Notstand muss das Leben der Nation oder das geregelte
   2                              Zusammenleben der Gemeinschaft gefährden. Ob diese Vor-
                                  schrift im Rahmen des Kampfes gegen den Terrorismus gel-
                                  tend gemacht werden kann, hängt sehr vom Einzelfall ab und
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