Page 60 - Europarecht Schnell erfasst Auflage 5 (+13.01.2017)
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54 Kapitel 3 • Der Europarat und die EMRK
vorgeschriebene Weise meint nach h. M. das materielle Gesetz,
ein Parlamentsgesetz ist nicht erforderlich. Das Gesetz muss
jedoch hinreichend genau und bestimmt sein, damit der Be-
2 troffene die Folgen seines Handelns vorhersehen kann.
- Lit. a): Rechtmäßige Freiheitsentziehung nach Verurteilung
3 Art. 5 EMRK
durch ein zuständiges Gericht: „Gericht“ ist ein unabhängiges
Organ, das zur Einhaltung von Verfahrensrechten verpflichtet
- Lit. c): Rechtmäßige Festnahme oder Freiheitsentziehung
ist. […]
zur Vorführung vor die zuständige Gerichtsbehörde, wenn
hinreichender Verdacht dafür besteht, dass der Betreffende
eine strafbare Handlung begangen hat, oder […] dass es
notwendig ist, den Betreffenden […] an der Flucht […] zu
hindern: Hier ist die Untersuchungshaft gemeint, hinrei-
chender Tatverdacht liegt vor, wenn die Umstände objektiv
darauf schließen lassen, dass der Betroffene die strafbare
Handlung begangen hat. Die Vorschrift ist i. V. m. Art. 5 III
zu sehen. Nach Abs. 3 muss jede nach der Vorschrift des
Absatzes 1 lit. c dieses Artikels festgenommene oder in Haft
genommene oder in Haft gehaltene Person […] unverzüglich
einem Richter oder einem anderen, gesetzlich zur Ausübung
richterlicher Funktionen ermächtigten Beamten vorgeführt
werden. Er hat Anspruch auf Aburteilung innerhalb einer an-
gemessenen Frist oder auf Haftentlassung während des Ver-
fahrens […]. „Unverzüglich“ meint i. d. R. bis zu 48 Stunden,
2 im Einzelfall auch länger. „Erforderlich“ ist eine inhaltliche
Prüfung durch staatliche Stellen. Der Betroffene muss per-
sönlich angehört werden. Art. 5 III 2 enthält, trotz des leicht
2 missglückten Wortlautes (dem Staat steht kein Wahlrecht zu)
einen Anspruch auf Haftentlassung, wenn die Haftgründe
- Lit. f): Rechtmäßige Festnahme oder Freiheitsentziehung zur
2 nicht mehr vorliegen. Das „Urteil“ ist das Strafurteil oder ein
Urteil zur Haftüberprüfung.
2 Verhinderung der unerlaubten Einreise sowie bei Personen,
gegen die ein Ausweisungs- oder Auslieferungsverfahren im
Gange ist. „Im Gange sein“ bedeutet ein schwebendes, noch
nicht abgeschlossenes, Verfahren.
2
2 Nach Abs. 2 muss jeder Festgenommene unverzüglich und
in einer ihm verständlichen Sprache über die Gründe seiner
Festnahme und über die […] Beschuldigungen unterrichtet
2 werden. Art und Weise der Unterrichtung richtet sich nach
den Umständen des Einzelfalls. „Unverzüglich“ bedeutet auch
2 hier ohne unnötigen Zeitverlust; eine Aufklärung auf dem Po-
lizeirevier steht mit der Vorschrift in Einklang. Das Aussage-
2 Habeas Corpus kommt aus verweigerungsrecht wird von der Norm nicht geschützt, dieses
ist in Art. 6 I EMRK enthalten.
der englischen „Bill of Rights“
und gehört zu den frühesten In Abs. 4 wird auf das „habeas corpus-Recht“ Bezug ge-
verbürgten Grundrechten. nommen. Danach hat jedermann, dem seine Freiheit durch