Page 60 - Europarecht Schnell erfasst Auflage 5 (+13.01.2017)
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54   Kapitel 3  •  Der Europarat und die EMRK


                                  vorgeschriebene Weise meint nach h. M. das materielle Gesetz,
                                  ein Parlamentsgesetz ist nicht erforderlich. Das Gesetz muss
                                  jedoch hinreichend genau und bestimmt sein, damit der Be-
   2                              troffene die Folgen seines Handelns vorhersehen kann.

                                     -   Lit. a): Rechtmäßige Freiheitsentziehung nach Verurteilung
   3                                 Art. 5 EMRK

                                        durch ein zuständiges Gericht: „Gericht“ ist ein unabhängiges
                                        Organ, das zur Einhaltung von Verfahrensrechten verpflichtet
                                     -   Lit. c): Rechtmäßige Festnahme oder Freiheitsentziehung
                                        ist. […]
                                        zur Vorführung vor die zuständige Gerichtsbehörde, wenn
                                        hinreichender Verdacht dafür besteht, dass der Betreffende
                                        eine strafbare Handlung begangen hat, oder […] dass es
                                        notwendig ist, den Betreffenden […] an der Flucht […] zu
                                        hindern: Hier ist die Untersuchungshaft gemeint, hinrei-
                                        chender Tatverdacht liegt vor, wenn die Umstände objektiv
                                        darauf schließen lassen, dass der Betroffene die strafbare
                                        Handlung begangen hat. Die Vorschrift ist i. V. m. Art. 5 III
                                        zu sehen. Nach Abs. 3 muss jede nach der Vorschrift des
                                        Absatzes 1 lit. c dieses Artikels festgenommene oder in Haft
                                        genommene oder in Haft gehaltene Person […] unverzüglich
                                        einem Richter oder einem anderen, gesetzlich zur Ausübung
                                        richterlicher Funktionen ermächtigten Beamten vorgeführt
                                        werden. Er hat Anspruch auf Aburteilung innerhalb einer an-
                                        gemessenen Frist oder auf Haftentlassung während des Ver-
                                        fahrens […]. „Unverzüglich“ meint i. d. R. bis zu 48 Stunden,
   2                                    im Einzelfall auch länger. „Erforderlich“ ist eine inhaltliche
                                        Prüfung durch staatliche Stellen. Der Betroffene muss per-
                                        sönlich angehört werden. Art. 5 III 2 enthält, trotz des leicht
   2                                    missglückten Wortlautes (dem Staat steht kein Wahlrecht zu)
                                        einen Anspruch auf Haftentlassung, wenn die Haftgründe
                                     -   Lit. f): Rechtmäßige Festnahme oder Freiheitsentziehung zur
   2                                    nicht mehr vorliegen. Das „Urteil“ ist das Strafurteil oder ein
                                        Urteil zur Haftüberprüfung.

   2                                    Verhinderung der unerlaubten Einreise sowie bei Personen,
                                        gegen die ein Ausweisungs- oder Auslieferungsverfahren im
                                        Gange ist. „Im Gange sein“ bedeutet ein schwebendes, noch
                                        nicht abgeschlossenes, Verfahren.
   2

   2                              Nach Abs. 2 muss jeder Festgenommene unverzüglich und
                                  in einer ihm verständlichen Sprache über die Gründe seiner
                                  Festnahme und über die […] Beschuldigungen unterrichtet
   2                              werden. Art und Weise der Unterrichtung richtet sich nach
                                  den Umständen des Einzelfalls. „Unverzüglich“ bedeutet auch
   2                              hier ohne unnötigen Zeitverlust; eine Aufklärung auf dem Po-
                                  lizeirevier steht mit der Vorschrift in Einklang. Das Aussage-
   2      Habeas Corpus kommt aus   verweigerungsrecht wird von der Norm nicht geschützt, dieses
                                  ist in Art. 6 I EMRK enthalten.
          der englischen „Bill of Rights“
          und gehört zu den frühesten   In Abs. 4 wird auf das „habeas corpus-Recht“ Bezug ge-
          verbürgten Grundrechten.  nommen. Danach hat jedermann, dem seine Freiheit durch
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